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Die Kündigungsfrist korrekt zu berechnen gehört zu den wichtigsten Aufgaben im Personalbereich. Fehler führen schnell dazu, dass sich Arbeitsverhältnisse ungewollt verlängern oder rechtliche Risiken entstehen.

Mit unserem Kündigungsrechner ermittelst du schnell und zuverlässig das richtige Austrittsdatum – basierend auf den gesetzlichen Regelungen (§ 622 BGB) oder individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.

Kündigungsfrist berechnen: Das solltest du wissen

Die gesetzliche Kündigungsfrist in Deutschland richtet sich maßgeblich danach:

  • wer die Kündigung ausspricht (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer)
  • wie lange die Betriebszugehörigkeit besteht

Für Unternehmen ist die korrekte Berechnung entscheidend, da sich die Fristen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit deutlich verlängern und direkten Einfluss auf die Personalplanung haben.

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer gilt in der Regel eine einheitliche Kündigungsfrist – unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

  • Gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB): 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Arbeitsverträge können hiervon abweichen. Wichtig ist jedoch: Die Regelung darf den Arbeitnehmer niemals schlechter stellen als den Arbeitgeber.

Kündigungsfrist für Arbeitgeber (Unternehmen)

Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Diese Staffelung ist im § 622 BGB geregelt und hat große Auswirkungen auf die Planung von Personalmaßnahmen.

Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit:

Dauer der Betriebszugehörigkeit Gesetzliche Kündigungsfrist (Arbeitgeber)
Weniger als 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
Ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
Ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
Ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
Ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
Ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Kündigungsfrist in der Probezeit

Während der Probezeit gelten besondere Regelungen:

  • Maximale Dauer: 6 Monate
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen
  • Kein fester Kündigungstermin erforderlich

Das bedeutet: Das Arbeitsverhältnis kann zu jedem beliebigen Kalendertag beendet werden.

Austrittsdatum berechnen: Warum Genauigkeit entscheidend ist

Das Austrittsdatum ergibt sich direkt aus der Kündigungsfrist. Schon kleine Fehler bei der Berechnung können dazu führen, dass sich das Arbeitsverhältnis verlängert – mit entsprechenden Kosten und rechtlichen Risiken (z.B. Lohnfortzahlungen).

Wichtig: Maßgeblich für den Beginn der Frist ist immer der Zugang der Kündigung beim Empfänger – nicht das Datum auf dem Schreiben oder das reine Versanddatum.

Abmahnungen, Kündigungen & Risiken

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